Gedenktage

Feiertage

Die Kompetenz zur Festlegung von Feiertagen liegt bei jedem einzelnen Bundesland.
Übereinstimmung in allen Bundesländern gibt es bei insgesamt 9 Feiertagen, die somit in ganz Deutschland Geltung haben. Diese Tage sind immer arbeitsfrei!

Eine Ausnahme bildet der „Tag der Deutschen Einheit“, der auf Bundesebene beschlossen wurde.

Feiertage in Deutschland lassen sich in zwei Gruppen einteilen:

Ehren-, Fest- und Gedenktage

Neben den „klassischen“ Feiertagen gibt
es im Jahresverlauf viele weitere Tage mit besonderer Bedeutung. An diesen Tagen werden Menschen geehrt und ihrer gedacht oder Traditionen Ausdruck verliehen.

Einige davon sind für die Floristikbranche geschäftlich sehr wichtig. Dazu zählen:

Traditionelle Gedenktaqe zu Ehren der Toten

Obwohl jeder der oben genannten Tage eine Bedeutung für die Floristikbranche hat, nehmen doch einige eine besonders wichtige Rolle ein.

Diese Tage nennt man „Gedenktage zu Ehren der Toten“. An ihnen wird der
Verstorbenen gedacht und sich an sie erinnert. Insbesondere für Friedhofsgeschäfte sind diese Tage wichtiger Bestandteil des Geschäftes.

Diese Tage sind Allerheiligen, der Volkstrauertag und der Totensonntag.

All diese Gedenktage sind „stille Feiertage“ und unterliegen dem Feiertagsgesetz. D. h. an diesen Tagen besteht z. B. in manchen Bundesländern ein Tanzverbot von 5 bis 24 Uhr.

Darüber hinaus gibt es regionale Unterschiede im Zeitpunkt und in der Art des Gedenkens. Bedingt ist das durch die verschiedenen Konfessionen.

Der Nordwesten von Deutschland ist überwiegend evangelisch/protestantisch, der Süden katholisch geprägt und der Osten weitgehend konfessionslos.

Diese Verteilung der Glaubensrichtungen hat historische Gründe.

Volkstrauertag

Der Volkstrauertag ist in Deutschland ein staatlicher Gedenktag und gehört zu den „Stillen Tagen“.

Er ist kein Trauertag für private Verstorbene, wie Allerheiligen und Totensonntag, sondern für das gesamte Volk, welches an diesem Tag seine Verstorbene gedenkt.

Er findet zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag statt und erinnert an bedeutende Persönlichkeiten, insbesondere den Kriegstoten beider Weltkriege und Opfern von Gewaltherrschaft.

An diesem Tag werden Kränze an vielen Denkmälern, vorwiegend Helden — und Kriegsdenkmälern, niedergelegt. Diese Kränze werden aus sehr dauerhaften Materialien wie Thuja, Lorbeer und Efeu gebunden.

Diese Kränze werden aufgrund ihrer langen Haltbarkeit Dauerkränze genannt.

Des Weiteren finden an diesem Tag oft die ersten Adventsausstellungen der Floristikfachgeschäfte statt.

Totensonntag oder Ewigkeitssonntag

Der Totensonntag – auch Ewigkeitssonntag genannt, ist das evangelische Äquivalent zum katholischen Allerheiligen. Er ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland und der Schweiz ein Gedenktag für persönliche Verstorbene.

Schon seit dem 19. Jahrhundert findet er in Deutschland immer am letzten Sonntag vor dem ersten Advent statt. Seine Wurzeln gehen auf Friedrich Wilhelm II zurück.

Traditionell besucht man am Totensonntag, genau wie zu Allerheiligen, den Friedhof, um die Gräber der verstorbenen Liebsten oder Angehörigen zu schmücken. In den meisten evangelischen Kirchen finden dann spezielle Gottesdienste statt. Bei der Schmückung des Grabes kommen floristische Werkstücke, Traueraccessoires und ebenso Grablichter zum Einsatz. Grablichter werden allerdings nicht so stark wie beim katholischen Allerheiligen verwendet. Auch das Symbol des Kreuzes ist von geringerer Bedeutung. Grablichter werden in weißer Farbe bevorzugt.

Anders als staatliche Feiertage, wie Allerheiligen und der Volkstrauertag, ist der Totensonntag nicht gesetzlich festgelegt.

Da auf den Totensonntag immer der erste Advent folgt, finden an diesem Tag auch viele Adventsausstellungen der Floristikfachgeschäfte statt.

Noch wissenshungrig?