AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Vosteen Import Export GmbH

1. Geltung

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen.

(2) Wir widersprechen hiermit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Abweichende Vorschriften sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

2. Angebot  und Abschluss

(1) In unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen sowie im Internet enthaltene Angebote sind stets freibleibend. Muster sind nur unverbindliche Proben zur Ansicht. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.

(2) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir den Auftrag angenommen haben. Die Auftragsannahme kann auch durch Lieferung und Rechnungslegung erfolgen. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Überreichte Auftragskopien gelten nicht als Auftragsbestätigung.

(3) Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, sind wir berechtigt Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

(4) Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische oder kaufmännische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der zu liefernden Ware unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde.

3. Lieferfristen und Verzug

(1) Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart.
(2) Verzögert sich die Lieferfrist durch Umstände, die außerhalb unseres persönlichen Einflußbereichs liegen, insbesondere durch höhere Gewalt, Epedemien, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Produktionsstörungen und Sonderwünsche des Bestellers o.ä., verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Das gilt auch für Verzögerungen, die dadurch eintreten, daß wir ohne eigenes Verschulden selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden. Eine Behinderung, welche die Dauer von vier Monaten überschreitet und deren Ende nicht abzusehen ist, berechtigt den Besteller und uns, vom Vertrag zurückzutreten soweit er infolge der Behinderung von uns nicht erfüllt werden kann.
(3) Befinden wir uns mit einer Lieferung in Verzug, darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat und nicht innerhalb dieser Nachfrist die Ware, oder falls sie nicht versandt werden kann oder soll, die Anzeige über eine Auslieferungsbereitschaft abgesandt worden ist.
(4) Aus der Überschreitung der Lieferfrist oder aus dem Lieferverzug kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns herleiten, es sei denn, daß die Fristüberschreitung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Transport und Gefahrübergang

(1) Versandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und Umweltgesichtspunkten erfolgt.

(2) Wir sind berechtigt, Teillieferungen in wirtschaftlich angemessener Größe zu liefern und jede Teillieferung für sich zu berechnen. Jede Teillieferung gilt als gesondertes Geschäft an sich.

(3) Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 447 BGB), und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer geht die Gefahr der Lieferung auf den Auftraggeber über.

(4) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

(5) Zum Schutz der Waren beim Transport versichern wir Sendungen für 0,8% des Warenwertes.

5. Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise sind Netto-Preise. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und eventueller Frachtkosten.

(2) Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro. Einige Artikel sind als netto Artikel ausgewiesen – das heißt sie sind nicht rabattfähig. Mengenabhängige Preise sind grundsätzlich nicht rabattfähig.

(3) Die Zahlung ist nach 14 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen per Bankeinzug gewähren wir 2 % Skonto. Bei Bankeinzug innerhalb von 30 Tagen ist die Zahlung netto fällig.

(4) Verzugszinsen werden mit 8% p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine geringere Belastung.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Mängelrüge und Gewährleistung

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

(2) Etwaige Mängel der gelieferten Ware hat der Besteller uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlichen Untersuchungen erkannt werden können, längstens 8 Tage, für andere Mängel längstens vier Wochen ab Eintreffen der Ware beim Besteller. Versäumt der Besteller die unverzügliche oder fristgerechte Anzeige eines Mangels oder wird die Ware, nachdem der Mangel entdeckt worden ist oder hätte entdeckt werden können, verändert, verliert der Besteller alle Gewährleis tungsrechte.

(3) Stellt der Käufer Mängel an der gelieferten Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.

(4) Der Käufer hat uns die Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandungen zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Die Prüfung hat in der Regel bis spätestens 30 Tage nach erfolgter Beanstandung zu erfolgen.

(5) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Erfolgt keine Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb von sechs Wochen, kann der Käufer auf Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages bestehen. Weitergehende, als die hier bestimmten Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, solche für Mängelfolgen und wegen Verletzung der Ersatzlieferungs- oder Nachbesserungspflicht eingeschlossen, stehen dem Käufer nicht zu, es sei denn, dass der Mangel der Ware oder die Verletzung der unserer Gewährleistungspflicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(6) Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und Wegekosten sind von uns nicht zu tragen, soweit sie darauf beruhen, dass die gekaufte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als der beruflichen Tätigkeit oder gewerblichen Niederlassung des Empfängers verbracht wurde; es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.

(7) Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer uns unverzüglich zu informieren.

(8) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt. Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8 (Allgemeine Haftungsbegrenzung und Haftung vor Produktgefahren).

(9) Da die meisten Artikel in Handarbeit hergestellt werden bzw. Naturartikel sind, sind Schwankungen und Abweichungen im Erscheinungsbild der Ware unvermeidlich. Daher liegt der Toleranzbereich hinsichtlich Qualität, Farbe, Warenauszeichnung, Form, Verpackung, Aussehen, Verwendbarkeit usw. außerhalb der üblichen Norm.

(10) Rücksendungen sind grundsätzlich mit uns abzusprechen. Für die Bearbeitung berechnen wir 20% des Warenwertes. Die Ware muss sich in Originalverpackung befinden und in einem verkaufsfähigen Originalzustand sein. Vom Käufer ausgezeichnete oder benutzte Ware wird nicht gutgeschrieben.

(11) Unbegründete und nicht abgesprochene Rücksendungen werden auf Kosten des Kunden zurückgesandt.

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Haftung vor Produktgefahren

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

(3) Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

(5) Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.

(6) Haftung vor Produktgefahren: Entsteht ein Schaden aus einer der gelieferten Ware anhaftende Gefahr, mag diese Gefahr auf einem Mangel der Ware beruhen oder mit ihrem vertragsgemäßen Zustand verbunden sein, oder entsteht ein Schaden dadurch, dass vor dieser Gefahr nicht, oder nicht ausreichend gewarnt worden ist, kann der Geschädigte einen sich daraus für ihn etwa ergebenden Schadenersatzanspruch nicht gegen uns geltend machen, es sei denn, dass unsere Geschäftsleitung oder einer unserer Mitarbeiter den Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht hat.

9. Datenschutz

(1) Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfassten personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

10. NEBENABREDEN

(1) Alle Zusagen und Verabredungen, sowie Änderungen aller Art, auch telefonische, telegrafische, fernschriftliche oder per E-Mail getroffene Vereinbarungen, die mit einer der vorstehenden Bedingungen im Widerspruch stehen oder über dieselbe hinausgehen, bedürfen, wenn sie gelten sollen, einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

11. Erfüllungsort; Gerichtsstand; Anzuwendendes Recht

(1) Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Kaufvertrag sowie ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist 27753 Delmenhorst. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer ebenfalls am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen.

(2) Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Die Muster sind unsere Eigenentwicklungen und unser geistiges Eigentum. Nachahmungen sind rechtswidrig. Weiterleitung an Dritte, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist in jedem Fall untersagt. Die Muster bleiben auch physisch unser Eigentum.

Stand:April 2020